Software Risikomanagement

Risikomanagement nach ISO 31000

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Poster: Einführung Risikomanagement (nach ISO 31000)

Poster: Einführung Risikomanagement (nach ISO 31000)

Alles auf einen Blick: Dieses Poster zeigt Ihnen übersichtlich alle wichtigen Phasen bei der Einführung eines Risikomanagements auf
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Praktisches Beispiel aus dem Bereich Umweltschutz

Eine Anlage produziert in einem Nebenprozess Abwasser, das mit gefährdenden Stoffen verunreinigt ist. Die direkte Einleitung ist eine kostengünstige Lösung, führt aber dazu, dass Grenzwerte überschritten werden. Es handelt sich eindeutig um den Verstoß gegen eine Einleitungsverordnung.

Folgen für den Umweltschutzmanager

Das Umweltschutzmanagementsystem fordert eine Korrektur und eine entsprechende Maßnahme seitens des Unternehmens.

Umweltschutz und Risikomanagement

Eine Betrachtung im Rahmen des Risikomanagementsystems führt zu einer komplexeren und vielschichtigeren Betrachtungsweise.

Der Umweltschutzmanager mit Risikobetrachtungsweise versucht erst einmal, die Ursache der Verunreinigung zu finden. Ist sie gefunden, müssen Ursache und Folgen bewertet werden. Bei der Bewertung ist es dann relevant, wie hoch die Kosten der Korrektur sind und wie hoch die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung bzw. im Fall der Entdeckung durch die Behörden die Strafe sein würde. Die Strafe kann monetär oder auch als Imageschädigung betrachtet und bewertet werden.

Für den Schutzbeauftragten eröffnen sich mit der ISO 31000 mehrere Alternativen:

  • Akzeptiere ich das Risiko, entdeckt zu werden und nehme eine Strafe/ negative Folgen in Kauf?
  • Versuche ich, das Risiko zu vermeiden, indem ich eine Änderung des Prozesses, z.B. den Einsatz weniger gefährdender Stoffe, herbeiführe? Diese Maßnahme ist mit der Reaktion des Umweltschützers vergleichbar.
  • Mindere ich das Risiko, indem ich die Wahrscheinlichkeit der Verunreinigung durch Prozessänderung herbeiführe (ist auch dem Umweltschützer vergleichbar) oder verändere ich die Wahrscheinlichkeit des Entdeckens?
  • Als vierte grundsätzliche Option steht noch die Möglichkeit der Risikoübertragung zur Verfügung. Das bedeutet in diesem Fall, dass eine Versicherung die Folgen (Strafe oder Kosten) und die Folgenbeseitigung übernimmt.

Fazit

Dieses Beispiel soll natürlich nicht der Freibrief alles zu tun, gegen Gesetze zu verstoßen oder ähnliches, was möglich und unentdeckt bleibt. Doch es sei die Frage gestattet: Ist alles gut, was unter einem Grenzwert ist und alles (teuflisch) schlecht, was über einem Grenzwert ist? Gibt es nicht zwischen schwarz und weiß eine graue Zone, die mehr der Wirklichkeit entspricht?

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